Da ich mich auf das Drohnenfliegen beschränken will, habe ich sogar noch die Prüfung für den Drohnenführeschein A1/A3 Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) gemacht.

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Ebenso habe ich mich dort direkt als Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems, UAS) registrieren lassen. 

Die Registrierung ist natürlich an den Modellen angebracht.