Da ich mich auf das Drohnenfliegen beschränken will, habe ich sogar noch die Prüfung für den Drohnenführeschein A1/A3 Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) gemacht.

Ebenso habe ich mich dort direkt als Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems, UAS) registrieren lassen.
Die Registrierung ist natürlich an den Modellen angebracht.