Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems,

UAS) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt.

Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g,

wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten,  z.B. einer Kamera, ausgestattet ist.

Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer,

die an jedem UAS anzubringen ist.

Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.

 


 

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